April 2010
Politisch gefärbter Entscheid des Bundesgerichtes
hinsichtlich des LSVA-Urteils
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der
Oberzolldirektion gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur
LSVA-Erhöhung 2008 gutgeheissen. Damit fällte das Bundesgericht als
höchste richterliche Instanz offensichtlich ein politisch gefärbtes
Urteil. Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht der ASTAG
noch zu 100 Prozent recht gegeben und eindeutig festgestellt, dass die
LSVA-Erhöhung 2008 gegen geltendes Recht verstösst.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt
mit grosser Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis, dass das
Bundesgericht im Rechtsstreit um die Erhöhung der Leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2008 zugunsten der
Bundesbehörden entschieden hat. Offensichtlich wurden politische
Erwägungen – vor allem finanzpolitische Motive – leider höher gewichtet
als eindeutige wissenschaftliche Kriterien. Im Oktober 2009 hatte das
Bundesverwaltungsgericht noch der ASTAG recht gegeben und die
LSVA-Erhöhung 2008 für rechtswidrig erklärt.
Erhöhung der Transportpreise unabdingbar
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bis zu ihrem
Erscheinen kann die ASTAG keine weitere Stellungnahme abgeben.
Anschliessend werden sich ihre Gremien mit dem Urteil und dessen
Auswirkungen befassen. Schon heute ist allerdings klar, dass die
Transportpreise umgehend erhöht werden müssen. Diese Erhöhung wird
letztlich zulasten der Konsumenten und Konsumentinnen gehen.
Weiterführende Infos siehe
LSVA
Oktober 2010
Transportpreise 2011: Aufschlag von 2 bis 4
Prozent wegen staatlich verursachten Mehrkosten
Grösstenteils staatlich verursachte
Produktivitätserschwernisse, höhere Verwaltungskosten und
Kostensteigerungen im Personalbereich führen im Strassentransport zu
erheblichem Mehraufwand. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG
geht davon aus, dass die zusätzlichen Belastungen von der Branche nicht
selbst getragen werden. Für 2011 ist deshalb für den schweizerischen
Stückgut- und Überlandverkehr mit steigenden Transportpreisen zu
rechnen. Eine Umfrage unter den Transporteuren zeigt, dass die
Frachtraten um 2 bis zu 4 Prozent aufschlagen dürften. Die Erhöhungen
sind jedoch individuell auszuhandeln.
Der Schweizer Strassentransport erholt sich
langsam aber sicher von der Wirtschaftskrise. Leider wird die Branche
aber weiterhin von staatlichen Massnahmen und Auflagen belastet, die die
Kosten unnötig in die Höhe treiben. Zu Mehraufwand führen insbesondere
strengere Tunnelvorschriften für Gefahrengutsendungen und die Einführung
einer neuen Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV1) per 1. Januar 2011.
Zugleich muss erneut mit höheren Verwaltungskosten gerechnet werden,
namentlich im IT-Bereich, sowie wegen staatlich vorgeschriebenen
Datenerhebungen und administrativen Anpassungen infolge der
Mehrwertsteuer-Erhöhung. Ein zentraler Faktor sind schliesslich
steigende Personalkosten, ausgelöst durch höhere
Sozialversicherungsprämien, Lohnforderungen und Aufwände für die
obligatorische Aus- und Weiterbildung gemäss der neuen
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Negativ wirken sich ausserdem auch
längere Wartezeiten am Zoll und bei Stau aufgrund von
Infrastruktur-Engpässen auf dem schweizerischen Strassenetz aus. Hier
besteht dringend Handlungsbedarf.

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