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April 2010

Politisch gefärbter Entscheid des Bundesgerichtes hinsichtlich des LSVA-Urteils

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Oberzolldirektion gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur LSVA-Erhöhung 2008 gutgeheissen. Damit fällte das Bundesgericht als höchste richterliche Instanz offensichtlich ein politisch gefärbtes Urteil. Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht der ASTAG noch zu 100 Prozent recht gegeben und eindeutig festgestellt, dass die LSVA-Erhöhung 2008 gegen geltendes Recht verstösst.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt mit grosser Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis, dass das Bundesgericht im Rechtsstreit um die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2008 zugunsten der Bundesbehörden entschieden hat. Offensichtlich wurden politische Erwägungen – vor allem finanzpolitische Motive – leider höher gewichtet als eindeutige wissenschaftliche Kriterien. Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht noch der ASTAG recht gegeben und die LSVA-Erhöhung 2008 für rechtswidrig erklärt.

Erhöhung der Transportpreise unabdingbar

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bis zu ihrem Erscheinen kann die ASTAG keine weitere Stellungnahme abgeben. Anschliessend werden sich ihre Gremien mit dem Urteil und dessen Auswirkungen befassen. Schon heute ist allerdings klar, dass die Transportpreise umgehend erhöht werden müssen. Diese Erhöhung wird letztlich zulasten der Konsumenten und Konsumentinnen gehen.

Weiterführende Infos siehe LSVA


Oktober 2010

Transportpreise 2011: Aufschlag von 2 bis 4 Prozent wegen staatlich verursachten Mehrkosten

Grösstenteils staatlich verursachte Produktivitätserschwernisse, höhere Verwaltungskosten und Kostensteigerungen im Personalbereich führen im Strassentransport zu erheblichem Mehraufwand. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG geht davon aus, dass die zusätzlichen Belastungen von der Branche nicht selbst getragen werden. Für 2011 ist deshalb für den schweizerischen Stückgut- und Überlandverkehr mit steigenden Transportpreisen zu rechnen. Eine Umfrage unter den Transporteuren zeigt, dass die Frachtraten um 2 bis zu 4 Prozent aufschlagen dürften. Die Erhöhungen sind jedoch individuell auszuhandeln.

Der Schweizer Strassentransport erholt sich langsam aber sicher von der Wirtschaftskrise. Leider wird die Branche aber weiterhin von staatlichen Massnahmen und Auflagen belastet, die die Kosten unnötig in die Höhe treiben. Zu Mehraufwand führen insbesondere strengere Tunnelvorschriften für Gefahrengutsendungen und die Einführung einer neuen Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV1) per 1. Januar 2011. Zugleich muss erneut mit höheren Verwaltungskosten gerechnet werden, namentlich im IT-Bereich, sowie wegen staatlich vorgeschriebenen Datenerhebungen und administrativen Anpassungen infolge der Mehrwertsteuer-Erhöhung. Ein zentraler Faktor sind schliesslich steigende Personalkosten, ausgelöst durch höhere Sozialversicherungsprämien, Lohnforderungen und Aufwände für die obligatorische Aus- und Weiterbildung gemäss der neuen Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Negativ wirken sich ausserdem auch längere Wartezeiten am Zoll und bei Stau aufgrund von Infrastruktur-Engpässen auf dem schweizerischen Strassenetz aus. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.


 


 

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