Abrechnungsmöglichkeiten
...und was Sie immer schon über Frachttarife im nationalen Strassengüterverkehr
wissen wollten!
Im Inlandverkehr besteht eine Kalkulationsbasis, welche von der
ASTAG, dem Schweizerischen Nutzfahrzeughalterverband, als Empfehlung
herausgegeben wird. Im branchenüblichen Jargon wird dieses Werk
immer noch als „ASTAG- oder GU-Tarif“ gehandelt, weshalb
nachfolgend zum besseren Verständnis weiterhin der Begriff
"ASTAG-Tarif" verwendet wird. Eine Verpflichtung diesen
anzuwenden, besteht jedoch nicht.
Die Geschäftsleitung, der Zentralvorstand und
der Vorstand der
einzelnen Sektionen dieses Verbandes stehen in regem Kontakt zu den
Bundesbehörden und den relevanten Organisationen, um die Mitglieder
über aktuelle Entscheide zu informieren.
Im nationalen Strassengüterverkehr werden
die Frachtkosten
grundsätzlich nach
folgenden Kriterien berechnet:
Menge des
geführten Produktes in Kilogramm brutto (Produkt inklusive
Verpackung). Werden die Angaben in m3, m2,
Lademeter oder der Palettenanzahl angegeben, kommen entsprechende
Umrechnungssätze zur Anwendung. In der Regel heisst das für
Stückgutfahrzeuge (28 Tonnen Gesamtgewicht):
| 1 m3 |
= |
250
kg |
Taxgewicht |
| 1 m2 |
= |
500
kg |
Taxgewicht |
| 1
Lademeter |
= |
1200
kg |
Taxgewicht |
| 1
EU-Palette, nicht stapelbar |
= |
500
kg |
Taxgewicht |
Die Faktoren der
Umrechnung können jedoch abweichen, wenn Fahrzeuge eingesetzt
werden müssen, welche für 40 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen sind,
oder welche ein höheres Transportvolumen aufnehmen können.
| 1 m3 |
= |
300
kg |
Taxgewicht |
| 1 m2 |
= |
660
kg |
Taxgewicht |
| 1
Lademeter |
= |
1650
kg |
Taxgewicht |
| 1
EU-Palette, nicht stapelbar |
= |
660
kg |
Taxgewicht |
Distanz
zwischen Ladeort und Abladeort: Es ist dabei unwesentlich, woher
das Nutzfahrzeug zur Ladestelle und wohin es nach dem Entlad
disponiert wird. Der kürzest mögliche Weg wird durch das
ASTAG-Distanzwerk berechnet. Mit berücksichtigt werden jedoch
z.B. geschlossene Pässe, Tunnels mit zeitlicher Beschränkung
oder ähnliches. Die Tarif-Distanzen haben eine sehr hohe Genauigkeit mit
der effektiv gefahrenen Wegstrecke.
Obige
Faktoren bestimmen den Frachtsatz je 100 kg brutto. Daraus
erfolgt mittels Multiplikation der Frachtbetrag. Darin
eingeschlossen ist die LSVA, nicht
aber die MwSt.
Nebenkosten
(Verbringen der Ware in Etagen, Nachnahmen etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Beträge werden alle in Schweizerfranken ausgewiesen.
Je nach
Entwicklung des Treibstoffmarktes wird mit den Frachtkosten ein Treibstoffzu- oder abschlag
berechnet.
Diese Kalkulation basiert auf dem Index der ASTAG. Die Höhe
des Dieselpreises im Durchschnitt der letzten 4 Wochen ergibt den
Zuschlag mit Gültigkeit für die kommenden 4 Wochen. Beispielsweise
ergibt der Durchschnitt der ersten vier Wochen des Jahres 2011 einen
Preis von CHF 1,78/Liter. Auf Basis CHF 1,82/Liter = 0.5 %,
entspricht dies einer Nullrunde; d.h. kein Zuschlag, aber auch kein
Abschlag. Der aktuelle und für unsere
Transportabwicklung gültige Stand ist auf der
Homepage der
ASTAG
ersichtlich.

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