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Abrechnungsmöglichkeiten 

...und was Sie immer schon über Frachttarife im nationalen Strassengüterverkehr wissen wollten!

Im Inlandverkehr besteht eine Kalkulationsbasis, welche von der ASTAG, dem Schweizerischen Nutzfahrzeughalterverband, als Empfehlung herausgegeben wird. Im branchenüblichen Jargon wird dieses Werk immer noch als „ASTAG- oder GU-Tarif“ gehandelt, weshalb nachfolgend zum besseren Verständnis weiterhin der Begriff "ASTAG-Tarif" verwendet wird. Eine Verpflichtung diesen anzuwenden, besteht jedoch nicht.

Die Geschäftsleitung, der Zentralvorstand und der Vorstand der einzelnen Sektionen dieses Verbandes stehen in regem Kontakt zu den Bundesbehörden und den relevanten Organisationen, um die Mitglieder über aktuelle Entscheide zu informieren.

Im nationalen Strassengüterverkehr werden die Frachtkosten grundsätzlich nach folgenden Kriterien berechnet:  

Menge des geführten Produktes in Kilogramm brutto (Produkt inklusive Verpackung). Werden die Angaben in m3, m2, Lademeter oder der Palettenanzahl angegeben, kommen entsprechende Umrechnungssätze zur Anwendung. In der Regel heisst das für Stückgutfahrzeuge (28 Tonnen Gesamtgewicht):

 

1 m3 = 250 kg Taxgewicht
1 m2 = 500 kg Taxgewicht
1 Lademeter = 1200 kg Taxgewicht
1 EU-Palette, nicht stapelbar = 500 kg Taxgewicht

Die Faktoren der Umrechnung können jedoch abweichen, wenn Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, welche für 40 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen sind, oder welche ein höheres Transportvolumen aufnehmen können.

 

1 m3 = 300 kg Taxgewicht
1 m2 = 660 kg Taxgewicht
1 Lademeter = 1650 kg Taxgewicht
1 EU-Palette, nicht stapelbar = 660 kg Taxgewicht

Distanz zwischen Ladeort und Abladeort: Es ist dabei unwesentlich, woher das Nutzfahrzeug zur Ladestelle und wohin es nach dem Entlad disponiert wird. Der kürzest mögliche Weg wird durch das ASTAG-Distanzwerk berechnet. Mit berücksichtigt werden jedoch z.B. geschlossene Pässe, Tunnels mit zeitlicher Beschränkung oder ähnliches. Die Tarif-Distanzen haben eine sehr hohe Genauigkeit mit der effektiv gefahrenen Wegstrecke.

Obige Faktoren bestimmen den Frachtsatz je 100 kg brutto. Daraus erfolgt mittels Multiplikation der Frachtbetrag. Darin eingeschlossen ist die LSVA, nicht aber die MwSt.

Nebenkosten (Verbringen der Ware in Etagen, Nachnahmen etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Beträge werden alle in Schweizerfranken ausgewiesen.

Je nach Entwicklung des Treibstoffmarktes wird mit den Frachtkosten ein Treibstoffzu- oder abschlag berechnet. Diese Kalkulation  basiert auf dem Index der ASTAG. Die Höhe des Dieselpreises im Durchschnitt der letzten 4 Wochen ergibt den Zuschlag mit Gültigkeit für die kommenden 4 Wochen. Beispielsweise ergibt der Durchschnitt der ersten vier Wochen des Jahres 2011 einen Preis von CHF 1,78/Liter. Auf Basis CHF 1,82/Liter = 0.5 %, entspricht dies einer Nullrunde; d.h. kein Zuschlag, aber auch kein Abschlag. Der aktuelle und für unsere Transportabwicklung gültige Stand ist auf der Homepage der ASTAG ersichtlich.

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